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Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile (AGB)

  1. Durch den Mietvertrag werden die an dem zur Verfügung gestellten Wohnmobil, im nachfolgenden WOMO genannt, bestehenden Eigentumsverhältnisse nicht berührt. Der Mieter kann keinerlei Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte auf das WOMO geltend machen. Er darf das WOMO nicht veräußern, verpfänden oder sonst entgeltlich Dritten überlassen. Der Mieter haftet für alle Ansprüche Dritter bei Nichtbeachtung der in den jeweiligen Einsatzländern geltenden Bestimmungen.
  2. Das Mindestalter des Fahrers muss 23 Jahre betragen.
  3. Während der Mietdauer unterhält der Vermieter für das WOMO eine Vollkaskoversicherung mit € 1000,00 Selbstbeteiligung und eine Teilkaskoversicherung mit € 300,00 Selbstbeteiligung. Wenn der Mieter mit dem WOMO in Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches der grünen Versicherungskarte fahren will, ist dies vor Fahrtantritt dem Vermieter mitzuteilen. Dieser versucht dann, eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, das WOMO in demselben ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Vermieter ist berechtigt, die Rücknahme des WOMO zu verweigern, wenn dieses nicht dem vorerwähnten Zustand entspricht. Der Mietvertrag endet dann erst nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes, wobei für diesen Zeitraum der Mietpreis zu zahlen ist, der für den Fall der verspäteten Rückgabe zu zahlen wäre. Das WOMO wird vollgetankt und mit vollem Oel- und Kühlwasserstand dem Mieter übergeben. Er hat es im selben Zustand zurückzugeben. Bei jedem Tanken ist der Oel- und Kühlwasserstand zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. Verlorenes und beschädigtes Inventar oder Mängel bzw. Schäden am WOMO, die während der Mietzeit entstanden sind, hat der Mieter zu ersetzen. Versicherungsleistungen oder Leistungen Dritter werden angerechnet. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot werden € 250,00 in Rechnung gestellt. Für die ordnungsgemäße Rückgabe hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe von € 1000,00 in bar.
  5. Bei Unfällen dürfen Schadensersatzansprüche Dritter weder ganz noch teilweise anerkannt werden. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten, soweit sie nicht von der für das WOMO abgeschlossenen Haftpflichtversicherung getragen werden. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Entwendung des Fahrzeuges, Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich
    die Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen.
    den Vermieter zu benachrichtigen
    zusätzlich alle Maßnahmen zu ergreifen, die dem Vermieter eine objektive Feststellung des Unfall- bzw. Schadenhergangs ermöglichen
    Dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht unter Beifügung einer Unfallskizze zu erstatten
    Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, ihre Haftpflichtversicherung, Name und Anschrift des Fahrzeughalters, des Fahrers und der Zeugen festzuhalten
  6. Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund Ausfalls des WOMO während der Mietdauer sind ausgeschlossen.
  7. Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich die Miete pro angefangenem Tag auf das dreifache des für die ordentliche Mietzeit vereinbarten Tagespreises. Sollte dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe des WOMO ein Schaden entstehen, z.B. durch weitergehenden Mietausfall, ist dieser vom Mieter zu ersetzen.
  8. Sollte das bestellte WOMO aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, so ist der Vermieter berechtigt, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zu stellen, oder vom Mietvertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen im Rücktrittsfall durch den Vermieter nicht.
  9. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung von € 300,00 zu leisten. Der Restbetrag muß 2 Wochen vor Abholung des WOMO auf das Konto des Vermieters überwiesen sein.
    Folgende Leistungen sind bei Rücktritt vor Mietbeginn fällig:
    bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
    bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
    bis 1 Woche vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
    unter 1 Woche vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
  10. Die Bereitstellungspauschale in der ausgewiesenen Höhe beinhaltet folgende Leistungen: Gasfüllung, Frischwasserfüllung, Chemikalie für WC, gründliche Fahrzeugeinweisung und -endabnahme, Außenreinigung, Innenreinigung bei besenreiner Rückgabe, Schutzbriefleistungen
  11. Sollte eine zusätzliche Reinigung des WC erforderlich sein betragen die Kosten € 100,00. Eine zusätzliche Innenreinigung bei starker Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet. 0
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen ungültig sein, so berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und des Einverständnisses des Vermieters um wirksam zu sein. Als Gerichtsstand ist Kaufbeuren vereinbart.

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