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Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile (AGB)
- Durch den Mietvertrag werden die an dem zur Verfügung gestellten
Wohnmobil, im nachfolgenden WOMO genannt, bestehenden Eigentumsverhältnisse
nicht berührt. Der Mieter kann keinerlei Eigentums- oder eigentumsähnliche
Rechte auf das WOMO geltend machen. Er darf das WOMO nicht veräußern,
verpfänden oder sonst entgeltlich Dritten überlassen. Der Mieter
haftet für alle Ansprüche Dritter bei Nichtbeachtung der in den
jeweiligen Einsatzländern geltenden Bestimmungen.
- Das Mindestalter des Fahrers muss 23 Jahre betragen.
- Während der Mietdauer unterhält der Vermieter für das WOMO eine
Vollkaskoversicherung mit € 1000,00 Selbstbeteiligung und eine
Teilkaskoversicherung mit € 300,00 Selbstbeteiligung. Wenn der
Mieter mit dem WOMO in Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches
der grünen Versicherungskarte fahren will, ist dies vor Fahrtantritt
dem Vermieter mitzuteilen. Dieser versucht dann, eine entsprechende
Erweiterung des Versicherungsschutzes vorzunehmen. Die dadurch
entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen.
- Der Mieter verpflichtet sich, das WOMO in demselben ordnungsgemäßen
Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Vermieter
ist berechtigt, die Rücknahme des WOMO zu verweigern, wenn dieses
nicht dem vorerwähnten Zustand entspricht. Der Mietvertrag endet
dann erst nach Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes,
wobei für diesen Zeitraum der Mietpreis zu zahlen ist, der für
den Fall der verspäteten Rückgabe zu zahlen wäre. Das WOMO wird
vollgetankt und mit vollem Oel- und Kühlwasserstand dem Mieter
übergeben. Er hat es im selben Zustand zurückzugeben. Bei jedem
Tanken ist der Oel- und Kühlwasserstand zu überprüfen und ggf.
zu ergänzen. Verlorenes und beschädigtes Inventar oder Mängel
bzw. Schäden am WOMO, die während der Mietzeit entstanden sind,
hat der Mieter zu ersetzen. Versicherungsleistungen oder Leistungen
Dritter werden angerechnet. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot
werden € 250,00 in Rechnung gestellt. Für die ordnungsgemäße Rückgabe
hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe von € 1000,00 in bar.
- Bei Unfällen dürfen Schadensersatzansprüche Dritter weder ganz
noch teilweise anerkannt werden. Der Mieter verpflichtet sich,
den Vermieter von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten,
soweit sie nicht von der für das WOMO abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
getragen werden. Bei Unfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Entwendung
des Fahrzeuges, Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der
Mieter unverzüglich
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die Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme
des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen. |
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den Vermieter zu benachrichtigen |
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zusätzlich alle Maßnahmen zu ergreifen, die
dem Vermieter eine objektive Feststellung des Unfall- bzw.
Schadenhergangs ermöglichen |
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Dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht
unter Beifügung einer Unfallskizze zu erstatten |
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Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung die Kennzeichen
der beteiligten Fahrzeuge, ihre Haftpflichtversicherung,
Name und Anschrift des Fahrzeughalters, des Fahrers und
der Zeugen festzuhalten |
- Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund Ausfalls des WOMO
während der Mietdauer sind ausgeschlossen.
- Bei verspäteter Rückgabe erhöht sich die Miete pro angefangenem
Tag auf das dreifache des für die ordentliche Mietzeit vereinbarten
Tagespreises. Sollte dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe
des WOMO ein Schaden entstehen, z.B. durch weitergehenden Mietausfall,
ist dieser vom Mieter zu ersetzen.
- Sollte das bestellte WOMO aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung
stehen, so ist der Vermieter berechtigt, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug
zu stellen, oder vom Mietvertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen
werden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber
dem Vermieter bestehen im Rücktrittsfall durch den Vermieter nicht.
- Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung von € 300,00
zu leisten. Der Restbetrag muß 2 Wochen vor Abholung des WOMO
auf das Konto des Vermieters überwiesen sein.
Folgende Leistungen sind bei Rücktritt vor Mietbeginn fällig:
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bis 4 Wochen vor Mietbeginn: |
10% des Mietpreises |
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bis 2 Wochen vor Mietbeginn: |
50% des Mietpreises |
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bis 1 Woche vor Mietbeginn: |
80% des Mietpreises |
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unter 1 Woche vor Mietbeginn: |
90% des Mietpreises |
- Die Bereitstellungspauschale in der ausgewiesenen Höhe beinhaltet
folgende Leistungen: Gasfüllung, Frischwasserfüllung, Chemikalie
für WC, gründliche Fahrzeugeinweisung und -endabnahme, Außenreinigung,
Innenreinigung bei besenreiner Rückgabe, Schutzbriefleistungen
- Sollte eine zusätzliche Reinigung des WC erforderlich sein betragen
die Kosten € 100,00. Eine zusätzliche Innenreinigung bei
starker Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet. 0
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen ungültig
sein, so berühren sie nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und des Einverständnisses
des Vermieters um wirksam zu sein. Als Gerichtsstand ist Kaufbeuren
vereinbart.
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